Vorlage der Abschlusszeugnisse (beglaubigte Kopie oder Original und eine unbeglaubigte Fotokopie)
Bescheinigung der Praktikumsstelle oder des Arbeitgebers
polizeiliches Führungszeugnis (darf zu Schuljahresbeginn nicht älter als 3 Monate sein; also erst nach Erhalt der Aufnahmebestätigung beim Einwohnermeldeamt beantragen)